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Gerichtlich bestellte Betreuerin
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- wenn Sie ihre Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln können
- wenn Sie als Angehörige überfordert sind |
Den
Aufgabenkreis legt das Vormundschaftsgericht
allein
zum Wohl des Betreuten fest, z.B. |
Bereiche wie:
- Gesundheitsfürsorge
- Vertrags- und Behördenangelegenheiten mit allen
Antragstellungen
- vermögensrechtliche Angelegenheiten, wie Bankgeschäfte,
Versicherungs-, Renten- und Heimangelegenheiten
sowie alles rund ums Wohnen
- Empfang und Öffnen der Post |
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Festlegungen, wer wie betreut werden kann, regelt der § 1896 ff. des BGB.
Wenn Sie Fragen haben, nehmen Sie Kontakt mit mir auf.
Sie erreichen uns telefonisch,
Montag-Donnerstag von 10.00 Uhr bis 15.00 Uhr
Tel: 033655 / 59 10 91
per E-Mail: Berufsbetreuerin@Ina-Paul.de
Mitglied im Berufsverband der Berufsbetreuer e.V.
Steuer-Nr.: 061/255/01832 |
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